Rechtliches

Auftragsverarbeitungsvertrag

Nach Art. 28 DSGVO, zwischen Ihnen als Verantwortlichem und der Jungherz GmbH als Auftragsverarbeiter. Er wird mit dem Abschluss eines Abos geschlossen und ist im Preis enthalten. Fassung 08.2026.

§ 1 Gegenstand und Dauer

Gegenstand ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Jungherz GmbH (Auftragsverarbeiter) im Auftrag des Kunden (Verantwortlicher) zur Erbringung des Dienstes StripeJack Cloud. Der Dienst liest Daten aus dem Stripe-Konto des Verantwortlichen und erzeugt daraus Exportpakete für die Finanzbuchführung.

Der Vertrag läuft, solange das Nutzungsverhältnis besteht, und endet mit ihm. Er kann nicht getrennt vom Hauptvertrag gekündigt werden.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung

Zweck ist ausschliesslich die Erzeugung, Zustellung und befristete Aufbewahrung von DATEV-Exportpaketen. Eine Nutzung der Daten zu eigenen Zwecken des Auftragsverarbeiters — insbesondere Auswertung, Profilbildung, Training von Modellen oder Weitergabe — findet nicht statt.

Art der Daten

  • Umsatz- und Zahlungsdaten aus dem Stripe-Konto des Verantwortlichen (Beträge, Währungen, Zeitpunkte, Gebühren, Auszahlungen, Erstattungen)
  • Rechnungsdaten einschliesslich Rechnungs-PDFs
  • Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der Kunden des Verantwortlichen, soweit in Stripe vorhanden
  • Kennungen aus Stripe (Kunden-, Zahlungs- und Rechnungsnummern)

Zahlungsmitteldaten wie vollständige Kartennummern werden nicht verarbeitet; Stripe gibt sie nicht heraus.

Kategorien betroffener Personen

  • Kunden des Verantwortlichen
  • Beschäftigte des Verantwortlichen, soweit sie den Dienst nutzen

§ 3 Weisungsgebundenheit

Die Verarbeitung erfolgt ausschliesslich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Die Einstellungen im Dienst — hinterlegter Stripe-Schlüssel, Stammdaten, Sachkonten, Empfängeradressen, angeforderte Zeiträume — gelten als Weisung. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, teilt er das mit und darf die Ausführung aussetzen.

§ 4 Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Der Auftragsverarbeiter unterhält insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Verschlüsselung der Zugangsdaten: Der Stripe-Schlüssel des Verantwortlichen wird mit AES-256-GCM verschlüsselt gespeichert. Der Hauptschlüssel liegt getrennt von der Datenbank. Die Entschlüsselung erfolgt nur für die Dauer eines Exportlaufs und nur im Arbeitsspeicher.
  • Beschränkung auf Leserechte: Der Dienst greift auf das Stripe-Konto ausschliesslich lesend zu.
  • Verschlüsselte Übertragung: Alle Verbindungen zur Anwendung und zu Stripe erfolgen über TLS.
  • Schutz vor Offenlegung in Protokollen: Ausgaben werden vor der Speicherung zweifach maskiert, sodass Zugangsdaten nicht in Protokollen erscheinen.
  • Zugangskontrolle: Anmeldung über einen einmal verwendbaren Link mit 15 Minuten Gültigkeit; es gibt kein Passwort. Sitzungen sind serverseitig hinterlegt und einzeln widerrufbar.
  • Mandantentrennung: Jeder Zugriff auf Konfigurationen, Läufe und Archive ist an das Konto gebunden und wird serverseitig geprüft.
  • Löschautomatik: Archive verfallen 30 Tage nach Erstellung; der Stripe-Schlüssel wird 30 Tage nach Ablauf eines Abos gelöscht. Beides läuft automatisch, nicht auf Zuruf.
  • Integritätsnachweis: Jede erzeugte Datei trägt eine SHA-256-Prüfsumme im Bericht, sodass Veränderungen erkennbar sind.
  • Verarbeitungsort: Anwendung und Datenbank laufen in einem Rechenzentrum in Nürnberg, Deutschland.

§ 5 Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der folgenden Unterauftragsverarbeiter zu:

UnternehmenLeistungOrt
netcup GmbHHosting von Anwendung und DatenbankNürnberg, Deutschland
MXroute LLCVersand der Anmelde- und Export-NachrichtenUSA

Für die Übermittlung an MXroute in die USA bestehen Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO. Solange der Versand von Archiven als Anhang aktiviert ist, werden auch Exportdaten übermittelt. Der Verantwortliche kann den Anhang im Konto deaktivieren; dann enthält die Nachricht nur einen Abrufhinweis und die Archive verbleiben in Deutschland.

Weitere Unterauftragsverarbeiter werden mindestens vier Wochen vor Aufnahme angekündigt. Der Verantwortliche kann widersprechen; in diesem Fall darf er den Hauptvertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

Stripe ist in diesem Verhältnis kein Unterauftragsverarbeiter, sondern die Datenquelle des Verantwortlichen. Für die Abrechnung der Abogebühren ist Stripe Auftragsverarbeiter der Jungherz GmbH, nicht des Verantwortlichen.

§ 6 Vertraulichkeit

Die mit der Verarbeitung befassten Personen sind auf Vertraulichkeit verpflichtet und über die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz unterrichtet.

§ 7 Unterstützung des Verantwortlichen

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Beantwortung von Anfragen betroffener Personen (Art. 12 bis 23 DSGVO), bei Datenschutz-Folgenab­schätzungen und bei Meldungen an Aufsichtsbehörden. Anfragen betroffener Personen, die den Auftragsverarbeiter direkt erreichen, werden nicht selbst beantwortet, sondern unverzüglich weitergeleitet.

§ 8 Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen jede ihm bekannt gewordene Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, mit den zur Meldung nach Art. 33 DSGVO erforderlichen Angaben.

§ 9 Kontrollrechte

Der Verantwortliche darf die Einhaltung dieses Vertrags überprüfen. Der Auftragsverarbeiter erteilt dazu Auskunft und legt seine Maßnahmen dar. Vor-Ort-Prüfungen sind mit angemessener Vorankündigung und ohne Beeinträchtigung des Betriebs möglich.

§ 10 Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung löscht der Auftragsverarbeiter die verarbeiteten Daten. Konkret: Konfiguration einschliesslich des Stripe-Schlüssels, Exportläufe, Berichte und Archive werden bei Kontolöschung sofort entfernt; ohne Kontolöschung greifen die Fristen aus § 4. Der Verantwortliche kann seine Archive vorher herunterladen.

Ausgenommen sind Daten, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, insbesondere Rechnungen über die Abogebühren (§ 147 AO, § 257 HGB). Sie werden bis zum Ablauf der Frist aufbewahrt und für keinen anderen Zweck verwendet.

§ 11 Schlussbestimmungen

Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag gehen die Regelungen dieses Vertrags vor, soweit es die Verarbeitung personenbezogener Daten betrifft. Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag davon unberührt.

Fassung und Nachweis

Fassung 08.2026. Beim Abschluss werden Zeitpunkt und Fassungsnummer Ihrer Zustimmung gespeichert, damit später nachvollziehbar bleibt, welchem Text zugestimmt wurde. Beide Angaben stehen in Ihrem Konto unter „Abo“.